
Einsatz der Wurstpolizei
von une fille du limmatquai
Würde man die Schweizer fragen, was ihnen zum Stichwort "1. August" in den Sinn kommt, wären die drei meistgenannten Begriffe wahrscheinlich "Nationalfeiertag", "Feuerwerk" und "Grillen". Ich glaube nicht, dass hier der Nationalfeiertag allzu anders gefeiert wird als sonstwo, und natürlich wird auch nicht nur gegrillt und Unsummen von Schweizer Franken in die Luft gepulvert. Häuser und Gärten werden mit Fahnen und Girlanden geschmückt, die Kinder veranstalten Lampionumzüge und das Schweizer Kreuz hat Hochkonjunktur. Auf Bergen und Hügeln werden Höhenfeuer gezündet, die Menschen sitzen zusammen, ob bei privaten oder öffentlichen Feiern, und wer etwas auf sich hält, schafft es irgendwann in seinem Leben, als 1. August-Redner aufzutreten.
In diesem Jahr war alles anders. Aufgrund von Trockenheit und Waldbrandgefahr wurde gegen Ende Juli in der ganzen Schweiz ein Verbot für private Feuerwerke ausgesprochen. Während einige Kantone das Verbot auch auf offizielle Feiern ausweiteten, gingen andere, unter anderem auch der Kanton Zürich, sogar noch weiter: Das "Bräteln" auf offenen Feuerstellen oder mit Holzkohlegrillgeräten sei zu unterlassen, wer sich dem Verbot widersetze, werde erst gemahnt und dann mit einer Geldstrafe gebüßt.
Wie schon im "Jahrhundertsommer" 2003 dauerte es nicht lange, bis sich erste Bürger unseres Landes in ihrer persönlichen Freiheit bedroht fühlten. Während die meisten wohl noch Verständnis für das Feuerwerksverbot aufbringen konnten, ging ihnen das Grillverbot eindeutig zu weit. Ein solches Verbot nicht flächendeckend auszusprechen macht auch wenig Sinn, schließlich durchquert wohl so manche Kantonsgrenze einen Wald, und während man nun links der Grenze auf dem trockenen Waldboden ein Feuer entfachen und die Würste am Stecken gegrillt werden durften, wurde dies rechts der Grenze untersagt . Das Chaos schien perfekt.
Die Medien nahmen das Thema dankbar auf und stopften damit das Sommerloch. Das Schweizer Boulevardmagazin Blick sagte einen "Bräteltourismus" voraus und berichtete, dass "erste Zürcher bereits in den Aargau fliehen" und es "schon über 60 Einsätze für die Wurst-Polizei" gegeben habe.
Tatsächlich, die Vorstellung hat was: Die von der restlichen Schweiz nicht ganz zu Unrecht als arrogant verschrienen Zürcher unterwegs in den von ihnen stets belächelten Nachbarskanton Aargau, der Kanton, dessen Nummernschild sie für (fast) kein Geld dieser Welt an ihrem Auto hängen haben möchten, der Kanton, dessen Bewohner sich ihrer Meinung nach viel zu oft in Zürich aufhalten, und wer ein echter Zürcher sein will, der meidet an Abenden, an denen die Aargauer unterwegs sind, gewisse Quartiere und Lokale seiner Stadt.
Was wäre wohl geschehen, wäre es zu dem von Blick prophezeiten Exodus der Stadtzürcher in den Aargau gekommen? Wie hätten die Aargauer reagiert? Wir wissen es nicht, nach ausgiebigen Regenfällen hat die Zürcher Kantonsregierung am 1. August um 17.00 Uhr das Grillverbot nämlich aufgehoben. Da Schweizer Haushalte normalerweise mit einem Tiefkühlfach oder einer Tiefkühltruhe ausgestattet sind, gehe ich davon aus, dass darin die eine oder andere Wurst lagerte und an dem Abend so dann doch noch Verwendung fand.
In diesem Jahr war alles anders. Aufgrund von Trockenheit und Waldbrandgefahr wurde gegen Ende Juli in der ganzen Schweiz ein Verbot für private Feuerwerke ausgesprochen. Während einige Kantone das Verbot auch auf offizielle Feiern ausweiteten, gingen andere, unter anderem auch der Kanton Zürich, sogar noch weiter: Das "Bräteln" auf offenen Feuerstellen oder mit Holzkohlegrillgeräten sei zu unterlassen, wer sich dem Verbot widersetze, werde erst gemahnt und dann mit einer Geldstrafe gebüßt.
Wie schon im "Jahrhundertsommer" 2003 dauerte es nicht lange, bis sich erste Bürger unseres Landes in ihrer persönlichen Freiheit bedroht fühlten. Während die meisten wohl noch Verständnis für das Feuerwerksverbot aufbringen konnten, ging ihnen das Grillverbot eindeutig zu weit. Ein solches Verbot nicht flächendeckend auszusprechen macht auch wenig Sinn, schließlich durchquert wohl so manche Kantonsgrenze einen Wald, und während man nun links der Grenze auf dem trockenen Waldboden ein Feuer entfachen und die Würste am Stecken gegrillt werden durften, wurde dies rechts der Grenze untersagt . Das Chaos schien perfekt.
Die Medien nahmen das Thema dankbar auf und stopften damit das Sommerloch. Das Schweizer Boulevardmagazin Blick sagte einen "Bräteltourismus" voraus und berichtete, dass "erste Zürcher bereits in den Aargau fliehen" und es "schon über 60 Einsätze für die Wurst-Polizei" gegeben habe.
Tatsächlich, die Vorstellung hat was: Die von der restlichen Schweiz nicht ganz zu Unrecht als arrogant verschrienen Zürcher unterwegs in den von ihnen stets belächelten Nachbarskanton Aargau, der Kanton, dessen Nummernschild sie für (fast) kein Geld dieser Welt an ihrem Auto hängen haben möchten, der Kanton, dessen Bewohner sich ihrer Meinung nach viel zu oft in Zürich aufhalten, und wer ein echter Zürcher sein will, der meidet an Abenden, an denen die Aargauer unterwegs sind, gewisse Quartiere und Lokale seiner Stadt.
Was wäre wohl geschehen, wäre es zu dem von Blick prophezeiten Exodus der Stadtzürcher in den Aargau gekommen? Wie hätten die Aargauer reagiert? Wir wissen es nicht, nach ausgiebigen Regenfällen hat die Zürcher Kantonsregierung am 1. August um 17.00 Uhr das Grillverbot nämlich aufgehoben. Da Schweizer Haushalte normalerweise mit einem Tiefkühlfach oder einer Tiefkühltruhe ausgestattet sind, gehe ich davon aus, dass darin die eine oder andere Wurst lagerte und an dem Abend so dann doch noch Verwendung fand.


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am 21. Sep, 17:34