
Ausweitung der Behördenwillkür
von Esther Brunner
Wenn ich nicht innert zwei Wochen reagiere, würde ich polizeilich vorgeladen und könne mit Haft oder Buße bestraft werden. Diese Drohung erhielt ich in einem eingeschriebenen Brief nur 10 Tage nachdem mich meine neue Wohngemeinde aufforderte, Auskunft über meine Konfessionszugehörigkeit zu erteilen. Ich war vor 14 Jahren aus der Kirche ausgetreten, hatte dies den Behörden jedoch nie offiziell mitgeteilt, was meine Konfessionslosigkeit nun verdächtig erscheinen ließ.
Meine Freundin kann seit einem Unfall nicht mehr auf ihrem angestammten Beruf arbeiten und besucht nun eine Schule, damit sie auf einem neuen Gebiet Chancen für eine berufliche Integration erlangen kann. Da sich die Unfallversicherung weigerte, den Unfall und die dadurch erfolgte Beeinträchtigung anzuerkennen, blieb ihr nichts anderes als Sozialhilfe übrig. Bis Ende letzten Jahres wurde sie mit Abzügen dafür bestraft, dass sie eine Ausbildung macht statt sich erfolglos zu bewerben. Heute erhält sie für dasselbe Verhalten Motivationszulagen.
Was will ich mit diesen Beispielen sagen? – Solche und ähnliche Fälle zeugen von einer generellen Missbrauchsvermutung des Staates gegenüber seinen BürgerInnen und von einem seltsamen obrigkeitsstaatlichen Verständnis. Beamte sind Angestellte der BürgerInnen. Und der Ermessensspielraum sollte auf Seiten der direkt Betroffenen sein, nicht auf Seiten des Verwaltungsapparats. Aber die aktuelle Entwicklung geht in die andere Richtung: Der erzieherische Staat ist wieder salonfähig und aktuelle Gesetzesreformen stehen ganz im Zeichen der Missbrauchsbekämpfung.
Nehmen wir die Reform der Asyl- und Ausländergesetze, über die im September in der Schweiz abgestimmt wird. Obwohl die Zahl der Asylgesuche so tief ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr, wollen der Bundesrat und das Parlament nun das Asylrecht derart verschärfen, dass es selbst die Genfer Flüchtlingskonventionen (mit der Schweiz als Depositärstaat!) verletzt. Und Ehen oder Partnerschaften zwischen SchweizerInnen und AusländerInnen stehen unter Generalverdacht, Scheinehen zu sein. Zur Abklärung dieses Verdachts sollen Beamte künftig Nachbarn und ArbeitskollegInnen der Ehewilligen befragen dürfen und die Ehe bis zu fünf Jahre später noch rückwirkend für nichtig erklären. Wenn ein Paar in dieser Zeit nicht mehr die Wohnung teilt – wofür es Gründe geben kann – wird dies sofort als Beweis dafür gehalten, dass die Ehe nie echt war. - Aber Hallo? Opfern wir den Schutz der Privatsphäre so leichtfertig dem Kontrollwahn der Missbrauchsbekämpfung und nehmen eine verfassungsrechtlich fragwürdige Diskriminierung binationaler Ehen einfach in Kauf? – Nicht mit mir!
Meiner Meinung nach stellt vor allem der Sozialmissbrauch von oben, der Machtmissbrauch der Sozialbürokratie ein Problem dar. Anstatt die BürgerInnen dauernd zu verdächtigen, sollten Gesetze so beschaffen sein, dass es möglichst wenig Spielraum für institutionelle Demütigungen gibt. Der Sozialstaat braucht dringend Reformen, aber solche, welche Grundrechte und -freiheiten für alle ausbauen - statt Leistungen durch immer engere Bedingungen zu partikularisieren.
Meine Freundin kann seit einem Unfall nicht mehr auf ihrem angestammten Beruf arbeiten und besucht nun eine Schule, damit sie auf einem neuen Gebiet Chancen für eine berufliche Integration erlangen kann. Da sich die Unfallversicherung weigerte, den Unfall und die dadurch erfolgte Beeinträchtigung anzuerkennen, blieb ihr nichts anderes als Sozialhilfe übrig. Bis Ende letzten Jahres wurde sie mit Abzügen dafür bestraft, dass sie eine Ausbildung macht statt sich erfolglos zu bewerben. Heute erhält sie für dasselbe Verhalten Motivationszulagen.
Was will ich mit diesen Beispielen sagen? – Solche und ähnliche Fälle zeugen von einer generellen Missbrauchsvermutung des Staates gegenüber seinen BürgerInnen und von einem seltsamen obrigkeitsstaatlichen Verständnis. Beamte sind Angestellte der BürgerInnen. Und der Ermessensspielraum sollte auf Seiten der direkt Betroffenen sein, nicht auf Seiten des Verwaltungsapparats. Aber die aktuelle Entwicklung geht in die andere Richtung: Der erzieherische Staat ist wieder salonfähig und aktuelle Gesetzesreformen stehen ganz im Zeichen der Missbrauchsbekämpfung.
Nehmen wir die Reform der Asyl- und Ausländergesetze, über die im September in der Schweiz abgestimmt wird. Obwohl die Zahl der Asylgesuche so tief ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr, wollen der Bundesrat und das Parlament nun das Asylrecht derart verschärfen, dass es selbst die Genfer Flüchtlingskonventionen (mit der Schweiz als Depositärstaat!) verletzt. Und Ehen oder Partnerschaften zwischen SchweizerInnen und AusländerInnen stehen unter Generalverdacht, Scheinehen zu sein. Zur Abklärung dieses Verdachts sollen Beamte künftig Nachbarn und ArbeitskollegInnen der Ehewilligen befragen dürfen und die Ehe bis zu fünf Jahre später noch rückwirkend für nichtig erklären. Wenn ein Paar in dieser Zeit nicht mehr die Wohnung teilt – wofür es Gründe geben kann – wird dies sofort als Beweis dafür gehalten, dass die Ehe nie echt war. - Aber Hallo? Opfern wir den Schutz der Privatsphäre so leichtfertig dem Kontrollwahn der Missbrauchsbekämpfung und nehmen eine verfassungsrechtlich fragwürdige Diskriminierung binationaler Ehen einfach in Kauf? – Nicht mit mir!
Meiner Meinung nach stellt vor allem der Sozialmissbrauch von oben, der Machtmissbrauch der Sozialbürokratie ein Problem dar. Anstatt die BürgerInnen dauernd zu verdächtigen, sollten Gesetze so beschaffen sein, dass es möglichst wenig Spielraum für institutionelle Demütigungen gibt. Der Sozialstaat braucht dringend Reformen, aber solche, welche Grundrechte und -freiheiten für alle ausbauen - statt Leistungen durch immer engere Bedingungen zu partikularisieren.
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